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Förderhöhe Bis zu 30 % der Investitionskosten
Biomasse-Nahwärme für Gemeinden – UFI Förderung
Bundesförderung für Biomasse-Nahwärmenetze in Gemeinden – bis zu 30 % der Investitionskosten. Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuschüsse.
Frist: Antrag vor Baubeginn
Beschreibung
Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuschüsse für den Aufbau oder die Erweiterung von Biomasse-Nahwärmenetzen beantragen. Die Förderung umfasst Heizanlage, Leitungsnetz und Wärmeübergabestationen und dient der Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung.
Voraussetzungen
- Gemeinde oder Gemeindeverband als Träger
- Biomasse als Energieträger
- Nahwärmenetz mit mindestens 3 Abnehmern
- Antrag vor Baubeginn
Förderhöhe im Detail
Antrag über Kommunalkredit Austria (UFI); Förderquote je nach Netzgröße und Effizienz
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