EAG-Investitionszuschuss Windkraft
Bundesförderung für neue Windkraftanlagen — Call-basiert über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG)
Frist: Call-basiert
Beschreibung
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fördert neben Photovoltaik auch die Errichtung neuer Windkraftanlagen mit einem einmaligen Investitionszuschuss. Das Programm richtet sich vorrangig an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und Energiegemeinschaften. Private Kleinwindanlagen (unter 10 kW) sind prinzipiell förderfähig, aber wirtschaftlich meist wenig attraktiv — die Förderung ist auf größere Anlagen ausgerichtet. Die Einreichung erfolgt im Rahmen von Calls der EAG-Abwicklungsstelle.
Voraussetzungen
- Anlage in Österreich
- Antragstellung VOR Inbetriebnahme
- Teilnahme an einem offenen EAG-Call
- technische Mindestanforderungen gemäß EAG-Investitionszuschussverordnung
- Anlagenbetreiber als Antragsteller
Förderhöhe im Detail
Für Privatpersonen in der Praxis kaum relevant (zu große Mindestanlagenleistung). Hauptzielgruppe: Energieunternehmen, Kommunen, Energiegemeinschaften. Für 2026 sind laut EAG-Förderkalender keine Windkraft-Calls geplant — ausschließlich PV/Speicher-Calls sind vorgesehen. Aktuelle Call-Termine vor Antragstellung auf eag-abwicklungsstelle.at prüfen.
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