Beschreibung

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fördert neben Photovoltaik auch die Errichtung neuer Windkraftanlagen mit einem einmaligen Investitionszuschuss. Das Programm richtet sich vorrangig an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und Energiegemeinschaften. Private Kleinwindanlagen (unter 10 kW) sind prinzipiell förderfähig, aber wirtschaftlich meist wenig attraktiv — die Förderung ist auf größere Anlagen ausgerichtet. Die Einreichung erfolgt im Rahmen von Calls der EAG-Abwicklungsstelle.

Voraussetzungen

  • Anlage in Österreich
  • Antragstellung VOR Inbetriebnahme
  • Teilnahme an einem offenen EAG-Call
  • technische Mindestanforderungen gemäß EAG-Investitionszuschussverordnung
  • Anlagenbetreiber als Antragsteller

Förderhöhe im Detail

Förderhöhe je nach Call, Anlagengröße und Technologie
Ausschreibungsvolumen 2026: im Rahmen des EAG-Gesamtbudgets
Nicht kombinierbar mit EAG-Marktprämie für dieselbe Anlage
⚠️
Wichtiger Hinweis

Für Privatpersonen in der Praxis kaum relevant (zu große Mindestanlagenleistung). Hauptzielgruppe: Energieunternehmen, Kommunen, Energiegemeinschaften. Für 2026 sind laut EAG-Förderkalender keine Windkraft-Calls geplant — ausschließlich PV/Speicher-Calls sind vorgesehen. Aktuelle Call-Termine vor Antragstellung auf eag-abwicklungsstelle.at prüfen.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Unternehmen, Gemeinden
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle eag-abwicklungsstelle.at
Stand 14.03.2026