Beschreibung

Das Land Oberösterreich gewährt einkommensschwachen Haushalten für die Heizsaison 2025/26 einen pauschalen Heizkostenzuschuss von 200 €. Die Antragstellung ist vom 16. März bis 15. Mai 2026 möglich — über das zuständige Gemeindeamt oder Bezirksverwaltungsgericht am Hauptwohnsitz. Der Zuschuss gilt unabhängig von der Heizart (Gas, Öl, Holz, Fernwärme, Strom).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • Jahreseinkommen max. €21.883 brutto (Alleinstehend) bzw. €30.913 (Mehrpersonenhaushalt)
  • Eigenbeheizung der Hauptwohnung
  • keine Bezüge aus der Mindestsicherung
  • Antragstellung 16. März – 15. Mai 2026

Förderhöhe im Detail

Pauschalbetrag €200
Einkommensgrenze Alleinstehend: €21.883 brutto/Jahr
Einkommensgrenze Mehrpersonenhaushalt: €30.913 brutto/Jahr
Antragsfrist: 16. März – 15. Mai 2026
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Wichtiger Hinweis

Antragstellung beim Gemeindeamt oder Bezirksverwaltungsgericht am Hauptwohnsitz. Nur bis 15. Mai 2026!

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region Oberösterreich
Quelle land-oberoesterreich.gv.at
Stand 14.03.2026