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Förderhöhe Zuschuss je nach Maßnahme und Objekt
Denkmalschutz-Förderung (Bundesdenkmalamt)
Bundesförderung für Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Denkmälern. Das Bundesdenkmalamt fördert Restaurierungsarbeiten.
Frist: laut aktueller Programminfo
Beschreibung
Das Bundesdenkmalamt fördert Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Objekte. Gefördert werden sowohl private Eigentümer:innen als auch Körperschaften öffentlichen Rechts.
Voraussetzungen
- Objekt steht unter Denkmalschutz gemäß DMSG
- Antrag beim Bundesdenkmalamt vor Beginn der Maßnahmen
- fachgerechte Durchführung
Förderhöhe im Detail
Höhe des Zuschusses abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Kombination mit Sanierungsbonus möglich
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