Beschreibung

Das Bundesdenkmalamt fördert Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Objekte. Gefördert werden sowohl private Eigentümer:innen als auch Körperschaften öffentlichen Rechts.

Voraussetzungen

  • Objekt steht unter Denkmalschutz gemäß DMSG
  • Antrag beim Bundesdenkmalamt vor Beginn der Maßnahmen
  • fachgerechte Durchführung

Förderhöhe im Detail

Höhe des Zuschusses abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Kombination mit Sanierungsbonus möglich
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Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle bda.gv.at
Stand 15.03.2026