Denkmalschutz-Förderung (Bundesdenkmalamt)
Bundesförderung für Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Denkmälern
Frist: laut aktueller Programminfo
Beschreibung
Das Bundesdenkmalamt fördert Restaurierungsarbeiten, Voruntersuchungen und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Objekte. Gefördert werden sowohl private Eigentümer:innen als auch Körperschaften öffentlichen Rechts.
Voraussetzungen
- Objekt steht unter Denkmalschutz gemäß DMSG
- Antrag beim Bundesdenkmalamt vor Beginn der Maßnahmen
- fachgerechte Durchführung
Förderhöhe im Detail
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