Schimmel großflächig — wann du nicht mehr selbst ran solltest
Großflächiger Schimmel ist ein Gesundheitsrisiko. Ab wann braucht man einen Fachmann und was ist selbst machbar?
Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick
Faustregel: Schimmelfläche unter 0,5 m² — unter bestimmten Bedingungen selbst behebbar. Darüber oder bei gesundheitlichen Beschwerden: Fachmann empfohlen. Mieter müssen den Schaden schriftlich beim Vermieter melden. Die Ursache ist genauso wichtig wie die Beseitigung.
Die Faustregel: Wann ist Selbsthilfe noch vertretbar?
Nicht jeder Schimmelfleck erfordert sofort einen Gutachter. Als grobe Orientierung gilt:
- Unter 0,5 m² (etwa ein DIN-A2-Blatt): Selbst beheben kann möglich sein — aber nur wenn die Ursache bekannt und behebbar ist (z. B. zu wenig Lüften) und keine gesundheitlichen Beschwerden bestehen.
- Über 0,5 m²: Fachmann empfohlen. Großflächiger Schimmel enthält deutlich mehr Sporen und ist mit Hausmitteln nicht zuverlässig zu beseitigen.
- Schimmel hinter Wänden, unter Böden oder in der Dämmung: Immer Fachmann — das ist nur mit Messgeräten zuverlässig zu beurteilen.
Gesundheitliche Beschwerden — sofort Arzt und Fachmann
Wenn Bewohner — besonders Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen — unter Husten, Atemnot, häufigen Kopfschmerzen oder Allergiesymptomen leiden, die in der Wohnung schlimmer werden: Arzt aufsuchen und unabhängig von der Schimmelfläche einen Gutachter hinzuziehen.
Gesundheitsrisiken durch Schimmel
Schimmelpilze geben Sporen und Stoffwechselprodukte (sogenannte Mykotoxine) in die Raumluft ab. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen von der Schimmelart, der Konzentration und der individuellen Empfindlichkeit der betroffenen Person ab:
- Atemwegsprobleme: Husten, Reizhusten, Kurzatmigkeit
- Allergische Reaktionen: Schnupfen, tränende Augen, Hautreizungen
- Kopfschmerzen und Müdigkeit bei dauerhafter Exposition
- Verschlimmerung von Asthma und anderen chronischen Atemwegserkrankungen
Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen.
Kleine Flächen selbst entfernen — aber richtig
Wenn die Fläche klein ist, die Ursache bekannt und das eigene Lüftungsverhalten die Hauptursache war, kann man kleine Schimmelflecken unter Schutzmaßnahmen selbst entfernen:
- Schutzausrüstung anlegen: FFP2-Maske (Atemschutz), Einweghandschuhe, ggf. Schutzbrille. Keine normalen Stoff- oder Papiermasken — diese filtern Schimmelsporen nicht ausreichend.
- Raum gut lüften: Fenster öffnen, Tür zum Rest der Wohnung geschlossen halten, damit Sporen sich nicht verbreiten.
- Schimmelentferner auftragen: Mittel nach Herstelleranweisung verwenden. Einwirken lassen.
- Abtupfen, nicht abwischen: Nicht mit einem trockenen Tuch wischen — das verbreitet Sporen. Mit feuchtem, wegwerfbarem Material (Küchenpapier, Einwegstoff) abtupfen und direkt entsorgen.
- Entsorgung: Verwendetes Material sofort in einem verschlossenen Beutel entsorgen.
- Danach gut lüften und den Bereich trocknen lassen.
Ursachen klären — ohne das hat die Beseitigung keinen Sinn
Schimmel zu entfernen ohne die Ursache zu beheben ist wie einen undichten Eimer auszuleeren ohne das Loch zu schließen. Er kommt wieder. Typische Ursachen:
- Zu wenig Lüften: Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen und Atmen sammelt sich — besonders in schlecht gelüfteten Räumen. Lösung: Stoßlüften mehrmals täglich statt dauerhaft gekipptem Fenster.
- Wärmebrücken: Ecken und Außenwände, die kälter sind als der Rest des Raums, kondensieren Feuchtigkeit. Oft hinter Schränken oder in Raumecken zu finden.
- Baumangel: Undichte Fassade, fehlende oder defekte Dämmung, undichtes Dach. Das ist keine Frage des Lüftungsverhaltens — das muss der Vermieter oder Eigentümer beheben lassen.
- Wasserschaden: Ein nicht vollständig getrockneter Wasserrohrbruch oder eine Undichtigkeit.
Wann braucht man einen Gutachter?
Ein Sachverständiger oder Schimmelsanierer ist in folgenden Fällen sinnvoll oder notwendig:
- Schimmel kommt nach der Beseitigung immer wieder
- Die Ursache ist nicht eindeutig klar
- Verdacht auf Baumangel oder Schimmel hinter der Wand
- Streit mit dem Vermieter über die Ursache (Lüftungsverhalten vs. Baumangel)
- Großflächiger Befall über 0,5 m²
Mieter: Rechte und Pflichten
Als Mieter in Österreich gilt:
- Schimmelschaden sofort schriftlich dem Vermieter melden — per E-Mail oder Brief mit Fotos dokumentieren. Das schützt vor späteren Vorwürfen und setzt den Vermieter rechtlich in Kenntnis.
- Vermieter ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet — wenn ein Baumangel die Ursache ist. Das kann der Vermieter nicht auf den Mieter abwälzen.
- Mieter muss ausreichend lüften — Bei Nachweis von mangelhaftem Lüftungsverhalten kann die Schuldfrage beim Mieter liegen.
- Im Streitfall: Mietervereinigung oder Rechtsberatung kontaktieren. Ein Gutachter kann die Ursache objektiv feststellen.
Fazit
Kleiner Schimmelfleck, bekannte Ursache, Schutzausrüstung: unter bestimmten Bedingungen selbst behebbar. Großflächig, unbekannte Ursache, gesundheitliche Beschwerden oder Baumangel: immer Fachmann. Und immer zuerst die Ursache klären — sonst ist der Schimmel in ein paar Wochen zurück.