Beschreibung

Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmer:innen ab 53 (Frauen) bzw. 58 (Männer) Jahren eine Reduktion der Arbeitszeit bei partiellem Einkommensausgleich. Das AMS fördert den Mehrkostenausgleich für Arbeitgeber – entweder als kontinuierliche Altersteilzeit oder im Blockmodell.

Voraussetzungen

  • Arbeitnehmerinnen ab 53 Jahren, Arbeitnehmer ab 58 Jahren
  • Antrag durch Arbeitgeber
  • schriftliche Vereinbarung über Altersteilzeit
  • Arbeitszeit-Reduktion auf 40–60 % der ursprünglichen Arbeitszeit

Förderhöhe im Detail

AMS übernimmt Mehrkostenbeitrag inkl. anteiliger SV-Beiträge; genaue Höhe abhängig von Modell und Lohnhöhe

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Unternehmen, arbeitgeber
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 15.03.2026