Weiterbildungszeit & Weiterbildungsteilzeit (AMS)
Einkommensersatz während Weiterbildung – altes System 2026 reformiert, neues Programm ab 8. Juni 2026
Frist: ab 8. Juni 2026 (neues Modell)
Beschreibung
Die klassische Bildungskarenz wurde mit Ende 2025 abgeschafft. Ab 2026 gilt das Nachfolgemodell: die Weiterbildungsbeihilfe (für Vollfreistellung) bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (für Teilfreistellung). Voraussetzung ist eine mind. 12-monatige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 2 Monate mit mind. 20 Wochenstunden. Kein Rechtsanspruch — Genehmigung durch das AMS erforderlich. Wer vor dem 31. März 2025 eine Bildungskarenz-Vereinbarung getroffen hat, kann das alte Modell noch in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Aufrechtes Dienstverhältnis in Österreich
- mind. 12 Monate beim selben Arbeitgeber (Saisonbeschäftigte: 12 Monate in 24 Monaten + 3 Monate direkt vor Beginn)
- mind. 20 Std./Woche Kurs (16 Std. bei Betreuungspflichten)
- mind. 20 ECTS/Semester bei Studium
- nur Präsenz- und Live-Online-Kurse (kein Self-paced E-Learning)
- schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
- verpflichtendes AMS-Beratungsgespräch im BIZ vor Antragstellung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
ACHTUNG: Das neue Modell (Weiterbildungszeit) ist erst ab 08.06.2026 beantragbar — aktuell (März 2026) noch nicht möglich. Self-paced E-Learning nicht förderbar. Pflichtberatung im AMS-BIZ vor Antragstellung.
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