Beschreibung

Die klassische Bildungskarenz wurde mit Ende 2025 abgeschafft. Ab 2026 gilt das Nachfolgemodell: die Weiterbildungsbeihilfe (für Vollfreistellung) bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (für Teilfreistellung). Voraussetzung ist eine mind. 12-monatige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 2 Monate mit mind. 20 Wochenstunden. Kein Rechtsanspruch — Genehmigung durch das AMS erforderlich. Wer vor dem 31. März 2025 eine Bildungskarenz-Vereinbarung getroffen hat, kann das alte Modell noch in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

  • Aufrechtes Dienstverhältnis in Österreich
  • mind. 12 Monate beim selben Arbeitgeber (Saisonbeschäftigte: 12 Monate in 24 Monaten + 3 Monate direkt vor Beginn)
  • mind. 20 Std./Woche Kurs (16 Std. bei Betreuungspflichten)
  • mind. 20 ECTS/Semester bei Studium
  • nur Präsenz- und Live-Online-Kurse (kein Self-paced E-Learning)
  • schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
  • verpflichtendes AMS-Beratungsgespräch im BIZ vor Antragstellung

Förderhöhe im Detail

Mindest-Tagessatz: 41,49 EUR
Max.-Tagessatz: ca. 69,77 EUR (einkommensabhaengig)
Bei Einkommen ueber 3.465 EUR/Monat: Arbeitgeber zahlt 15 % dazu
Budget: 150 Mio. EUR/Jahr

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

ACHTUNG: Das neue Modell (Weiterbildungszeit) ist erst ab 08.06.2026 beantragbar — aktuell (März 2026) noch nicht möglich. Self-paced E-Learning nicht förderbar. Pflichtberatung im AMS-BIZ vor Antragstellung.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart direktzahlung
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 14.03.2026