Weiterbildungsgeld / Bildungskarenz (AMS)
Altes Bildungskarenz-Modell (bis 2026) – Einkommensersatz mind. 14,53 €/Tag. Ab 8. Juni 2026 gilt das neue Weiterbildungszeitgesetz.
Frist: Vor Beginn der Bildungskarenz beim AMS anmelden
Beschreibung
Das alte Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz nach AVRAG) läuft aus und wird durch das neue Weiterbildungszeitgesetz ersetzt (Antragstellung ab 8. Juni 2026). Für laufende Bildungskarenzen nach altem Recht gilt: Arbeitnehmer vereinbaren mit dem Arbeitgeber eine Karenz von 2 Monaten bis 1 Jahr und erhalten vom AMS ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mind. 14,53 €/Tag).
Voraussetzungen
- Aufrechtes Dienstverhältnis von mind. 6 Monaten
- Einigung mit dem Arbeitgeber auf Bildungskarenz
- Weiterbildungsmaßnahme mind. 20 Wochenstunden
- Voranmeldung beim AMS
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Ab 2026 wird dieses Programm durch das neue Modell 'Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit' (beantragbar ab 08.06.2026) ersetzt. Wer noch unter der alten Bildungskarenz laufende Fälle hat, kann diese weiterführen. Neue Anträge nach altem System sind ab 2026 nicht mehr möglich.
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