Beschreibung

Das alte Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz nach AVRAG) läuft aus und wird durch das neue Weiterbildungszeitgesetz ersetzt (Antragstellung ab 8. Juni 2026). Für laufende Bildungskarenzen nach altem Recht gilt: Arbeitnehmer vereinbaren mit dem Arbeitgeber eine Karenz von 2 Monaten bis 1 Jahr und erhalten vom AMS ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mind. 14,53 €/Tag).

Voraussetzungen

  • Aufrechtes Dienstverhältnis von mind. 6 Monaten
  • Einigung mit dem Arbeitgeber auf Bildungskarenz
  • Weiterbildungsmaßnahme mind. 20 Wochenstunden
  • Voranmeldung beim AMS

Förderhöhe im Detail

Grundbetrag mindestens 14,53 €/Tag; Ergänzungsbetrag möglich; Kranken- und Pensionsversicherung bleibt aufrecht

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Ab 2026 wird dieses Programm durch das neue Modell 'Weiterbildungszeit/Weiterbildungsteilzeit' (beantragbar ab 08.06.2026) ersetzt. Wer noch unter der alten Bildungskarenz laufende Fälle hat, kann diese weiterführen. Neue Anträge nach altem System sind ab 2026 nicht mehr möglich.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle AMS Österreich
Stand 15.03.2026