Bildungsteilzeitgeld
Einkommensersatz bei vereinbarter Arbeitszeitreduktion für Weiterbildung — Programm seit 31.03.2025 ausgelaufen
Beschreibung
Das Bildungsteilzeitgeld ermöglichte es Arbeitnehmer/innen, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit zu reduzieren und für die Dauer dieser Reduktion einen einkommensabhängigen Ausgleich zu beziehen, wenn eine Weiterbildung nachgewiesen wird. Das Programm ist per 31.03.2025 für Neuanträge ausgelaufen. Laufende Vereinbarungen aus der Übergangszeit werden noch bedient.
Voraussetzungen
- Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber (§ 11a AVRAG)
- Nachweis einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme
- Mindestbeschäftigungsdauer mit Arbeitslosenversicherungspflicht — Neuanträge seit 31.03.2025 nicht mehr möglich
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Für Neuanträge seit 31.03.2025 nicht mehr möglich. Nachfolge-Programm "Weiterbildungsteilzeit" ist das neue Modell ab 08.06.2026 — sieh Eintrag Bildungskarenz & Weiterbildungsbeihilfe für aktuelle Informationen.
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