Beschreibung

Das Bildungsteilzeitgeld ermöglichte es Arbeitnehmer/innen, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit zu reduzieren und für die Dauer dieser Reduktion einen einkommensabhängigen Ausgleich zu beziehen, wenn eine Weiterbildung nachgewiesen wird. Das Programm ist per 31.03.2025 für Neuanträge ausgelaufen. Laufende Vereinbarungen aus der Übergangszeit werden noch bedient.

Voraussetzungen

  • Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber (§ 11a AVRAG)
  • Nachweis einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme
  • Mindestbeschäftigungsdauer mit Arbeitslosenversicherungspflicht — Neuanträge seit 31.03.2025 nicht mehr möglich

Förderhöhe im Detail

Einkommensabhängige Leistung
Programm für Neuanträge per 31.03.2025 beendet
Laufende Vereinbarungen bis Ablauf weiter bedient

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Für Neuanträge seit 31.03.2025 nicht mehr möglich. Nachfolge-Programm "Weiterbildungsteilzeit" ist das neue Modell ab 08.06.2026 — sieh Eintrag Bildungskarenz & Weiterbildungsbeihilfe für aktuelle Informationen.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 14.03.2026