Beschreibung

Arbeitssuchende, die an einer Arbeitserprobung oder einem Arbeitstraining teilnehmen, können vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten. Das Programm unterstützt die praktische Erprobung in einem Betrieb, bevor eine Beschäftigung aufgenommen wird. Die Beihilfe ermöglicht es, den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend Praxiserfahrungen zu sammeln.

Voraussetzungen

  • Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Person
  • Zustimmung des AMS zur Arbeitserprobung oder zum Arbeitstraining
  • Österreichisches Unternehmen als Aufnahmeeinrichtung

Förderhöhe im Detail

laut aktueller AMS-Regelungen — Details auf ams.at
Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe arbeitssuchende
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 15.03.2026