Schulungszuschlag (AMS)
2,67 €/Tag zusätzlich zum Arbeitslosengeld bei AMS-Schulungen — dreifach bei Kursen über 4 Monate
Frist: laufend
Beschreibung
Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen und an einer vom AMS beauftragten Schulungsmaßnahme teilnehmen, erhalten einen täglichen Schulungszuschlag als Ausgleich für Mehraufwendungen. Ab 2026 beträgt er €2,67/Tag (jährlich valorisiert). Bei Kursen über 4 Monate gibt es den dreifachen Satz (€8,01/Tag), bei Kursen über 12 Monate den fünffachen Satz (€13,35/Tag, max. €55,01/Tag).
Voraussetzungen
- Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Teilnahme an einer vom AMS beauftragten Schulungsmaßnahme
Förderhöhe im Detail
Wird automatisch gemeinsam mit dem AMS-Schulungsauftrag aktiviert. Kein gesonderter Antrag nötig.
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.