Beschreibung

Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen und an einer vom AMS beauftragten Schulungsmaßnahme teilnehmen, erhalten einen täglichen Schulungszuschlag als Ausgleich für Mehraufwendungen. Ab 2026 beträgt er €2,67/Tag (jährlich valorisiert). Bei Kursen über 4 Monate gibt es den dreifachen Satz (€8,01/Tag), bei Kursen über 12 Monate den fünffachen Satz (€13,35/Tag, max. €55,01/Tag).

Voraussetzungen

  • Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
  • Teilnahme an einer vom AMS beauftragten Schulungsmaßnahme

Förderhöhe im Detail

2,67 €/Tag (Standard)
8,01 €/Tag (Schulung über 4 Monate)
13,35 €/Tag (Schulung über 12 Monate)
Zusätzlich: Beihilfen für Lebenshaltung, Kurskosten, Fahrt & Unterkunft
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Wichtiger Hinweis

Wird automatisch gemeinsam mit dem AMS-Schulungsauftrag aktiviert. Kein gesonderter Antrag nötig.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 14.03.2026