AMS Beihilfe zusätzlich zum Umschulungsgeld
Zusätzliche AMS-Kostenübernahme für Kurs- und Nebenkosten ergänzend zum Umschulungsgeld.
Frist: laufend
Beschreibung
Ergänzend zum Umschulungsgeld können Personen in beruflicher Rehabilitation zusätzliche Beihilfen zur Deckung von Kurskosten, Fahrtkosten und anderen Nebenkosten erhalten. Diese Zusatzbeihilfe stellt sicher, dass finanzielle Hürden die Umschulung nicht verhindern. Sie wird gemeinsam mit dem Umschulungsgeld beim AMS beantragt.
Voraussetzungen
- Bezug von Umschulungsgeld
- Zusätzliche nachgewiesene Kosten im Zusammenhang mit der Umschulung
- Antragstellung beim AMS
Förderhöhe im Detail
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