Beschreibung

Lehrbetriebe (und in Ausnahmefällen Lehrlinge direkt) erhalten einen Kostenersatz für Unterkunft und Verpflegung im Berufsschulinternat gemäß § 9 Abs. 5 BAG. Dies entlastet Lehrbetriebe und Lehrlinge bei internatsgebundenen Berufsschulen. Die Abwicklung erfolgt gebührenfrei über die Lehrlingsstellen der WKO.

Voraussetzungen

  • Gültiger Lehrvertrag am ersten Tag des Internatsaufenthalts (ab 01.01.2018)
  • Lehrbetrieb nach § 2 BAG
  • Antragstellung durch Lehrbetrieb oder — bei selbst getragenen Kosten und Zustimmung des Betriebs — durch den Lehrling

Förderhöhe im Detail

Übernahme tatsächlicher Internat-Kosten (Unterkunft + Verpflegung)
Antrag kostenlos über WKO-Lehrlingsstelle
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Wichtiger Hinweis

Antragstellung über die WKO-Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Lehrlinge können direkt beantragen wenn sie die Kosten selbst getragen haben.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle wko.at
Stand 14.03.2026