Förderung von LAP-Vorbereitungskursen
100 % der genehmigten Kurskosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung – Antrag direkt als Lehrling
Frist: laufend
Beschreibung
Der Bund übernimmt über die WKO 100 % der genehmigten Kurskosten für qualitätsgesicherte Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (LAP). Die Förderung gilt für marktübliche und wirtschaftlich angemessene Kurskosten. Lehrlinge können die Kurse 12 Monate vor bis 36 Monate nach dem Lehrzeitende besuchen – die Förderung gilt also auch noch nach der Lehre. Der Antrag wird vom Lehrling selbst gestellt (Rechnung + Teilnahmebestätigung einreichen), Mindest-Anwesenheit: 75 %.
Voraussetzungen
- Aktiver Lehrling oder LAP nicht länger als 36 Monate zurückliegend
- Kursbesuch max. 12 Monate vor bis 36 Monate nach Lehrzeitende
- Mindest-Anwesenheit 75 %
- Kurs nicht während regulärer Berufsschulzeit
- Antrag innerhalb 6 Monate nach Kursende
Förderhöhe im Detail
Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Kursende — Lehrling stellt selbst mit Rechnung und Teilnahmebestätigung bei der WKO-Lehrlingsstelle ein.
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