Beschreibung

Der Bund übernimmt über die WKO 100 % der genehmigten Kurskosten für qualitätsgesicherte Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (LAP). Die Förderung gilt für marktübliche und wirtschaftlich angemessene Kurskosten. Lehrlinge können die Kurse 12 Monate vor bis 36 Monate nach dem Lehrzeitende besuchen – die Förderung gilt also auch noch nach der Lehre. Der Antrag wird vom Lehrling selbst gestellt (Rechnung + Teilnahmebestätigung einreichen), Mindest-Anwesenheit: 75 %.

Voraussetzungen

  • Aktiver Lehrling oder LAP nicht länger als 36 Monate zurückliegend
  • Kursbesuch max. 12 Monate vor bis 36 Monate nach Lehrzeitende
  • Mindest-Anwesenheit 75 %
  • Kurs nicht während regulärer Berufsschulzeit
  • Antrag innerhalb 6 Monate nach Kursende

Förderhöhe im Detail

100 % der genehmigten Kurskosten werden übernommen (marktüblich und wirtschaftlich angemessen)
Antrag: Lehrling stellt selbst per E-Mail, Fax oder Post an WKO-Lehrlingsstelle
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Wichtiger Hinweis

Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Kursende — Lehrling stellt selbst mit Rechnung und Teilnahmebestätigung bei der WKO-Lehrlingsstelle ein.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle wko.at
Stand 14.03.2026