Überbetriebliche Lehrausbildung (AMS)
AMS-finanzierter Ausbildungsplatz in einer Schulungseinrichtung für Jugendliche ohne betriebliche Lehrstelle
Frist: laufend
Beschreibung
Wer trotz intensiver Suche keine betriebliche Lehrstelle findet oder eine Lehre abgebrochen hat, kann im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrausbildung (üBA) in einer AMS-geförderten Schulungseinrichtung ausgebildet werden. Ziel ist der Abschluss der Lehrabschlussprüfung (LAP) oder der Wechsel in eine betriebliche Lehrstelle. Das AMS übernimmt die Ausbildungskosten vollständig.
Voraussetzungen
- Beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt
- Schulpflicht abgeschlossen
- keine betriebliche Lehrstelle trotz intensiver Suche oder Lehre abgebrochen
- Ziel: LAP-Abschluss
Förderhöhe im Detail
Voraussetzung ist die aktive Lehrstellensuche über das AMS. Beratung und Anmeldung beim zuständigen AMS.
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