WKO Förderung für Auslandspraktika von Lehrlingen
Ersatz des Lehrlingslohns bei Auslandspraktika und vorbereitenden Sprachkursen.
Frist: laufend — vor Praktikumsbeginn beantragen
Beschreibung
Lehrlinge, die ein Praktikum im Ausland absolvieren, und deren Betriebe erhalten einen Ersatz des Bruttolehrlingseinkommens sowie Förderung für vorbereitende Sprachkurse. Das Programm ermöglicht internationale Berufserfahrung während der Lehrzeit. Die Abwicklung erfolgt über die WKO.
Voraussetzungen
- Aktiver Lehrvertrag in Österreich
- Genehmigtes Auslandspraktikum
- Antragstellung vor Antritt des Praktikums
Förderhöhe im Detail
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