Steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge
NoVA-Befreiung, 0 % Sachbezug und Vorsteuerabzug für E-Fahrzeuge — laufend gültig
Frist: laufend
Beschreibung
Elektrofahrzeuge genießen in Österreich eine Reihe steuerlicher Vorteile: Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Kauf, 0 % Sachbezug für Arbeitnehmer die ein E-Dienstfahrzeug privat nutzen (statt 2 % beim Verbrenner, spart jährlich €1.200–2.400 an Lohnsteuer und SV), sowie Vorsteuerabzug für Unternehmen auf E-Fahrzeuge bis €40.000 Anschaffungskosten. Achtung: Die vollständige Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde per 1. April 2025 aufgehoben.
Voraussetzungen
- Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs (BEV)
- für Sachbezug: Arbeitnehmer mit E-Dienstwagen
- für Vorsteuer: Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung
- für NoVA: gilt für Neuwagen (BEV)
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Motorbezogene Versicherungssteuer: Die vollständige Befreiung wurde per 1. April 2025 aufgehoben. E-Autos zahlen nun Steuer auf Basis des Eigengewichts abzüglich 900 kg Abzugsbetrag.
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