Beschreibung

Elektrofahrzeuge genießen in Österreich eine Reihe steuerlicher Vorteile: Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Kauf, 0 % Sachbezug für Arbeitnehmer die ein E-Dienstfahrzeug privat nutzen (statt 2 % beim Verbrenner, spart jährlich €1.200–2.400 an Lohnsteuer und SV), sowie Vorsteuerabzug für Unternehmen auf E-Fahrzeuge bis €40.000 Anschaffungskosten. Achtung: Die vollständige Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde per 1. April 2025 aufgehoben.

Voraussetzungen

  • Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs (BEV)
  • für Sachbezug: Arbeitnehmer mit E-Dienstwagen
  • für Vorsteuer: Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung
  • für NoVA: gilt für Neuwagen (BEV)

Förderhöhe im Detail

NoVA: 0 % (statt bis 50 % beim Verbrenner)
Sachbezug: 0 % statt 2 % → Ersparnis €1.200–2.400/Jahr
Vorsteuer: 100 % abzugsfähig bis €40.000 Anschaffungskosten
Öko-IFB: 15 % (befristet 22 %) zusätzlicher Abzug

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Motorbezogene Versicherungssteuer: Die vollständige Befreiung wurde per 1. April 2025 aufgehoben. E-Autos zahlen nun Steuer auf Basis des Eigengewichts abzüglich 900 kg Abzugsbetrag.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle wko.at
Stand 13.03.2026