Beschreibung

Seit 1. Juli 2019 gilt für Fahrräder und E-Bikes, die vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt überlassen werden, ein Sachbezugswert von 0 %. Arbeitnehmer zahlen also keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Vorteil — auch bei Privatnutzung. Arbeitgeber können die Anschaffungskosten zu 100 % als Betriebsausgabe absetzen. Besonders attraktiv über Gehaltsumwandlung: Arbeitnehmer 'tauscht' Bruttogehalt gegen das Rad und spart Lohnsteuer + SV, Arbeitgeber spart den Lohnnebenkosten-Anteil.

Voraussetzungen

  • Arbeitnehmer in österreichischem Dienstverhältnis
  • Fahrrad oder E-Bike ohne KFZ-Kennzeichen (kein S-Pedelec, kein E-Moped)
  • Überlassung durch den Arbeitgeber (Kauf, Leasing oder Miete)
  • keine Mindestnutzung für berufliche Fahrten erforderlich

Förderhöhe im Detail

Sachbezugswert: €0 (kein geldwerter Vorteil zu versteuern)
Beispielersparnis bei €2.500-Rad + 40 % Steuer: ca. €700–1.000 Nettoersparnis
Arbeitgeber: 100 % Betriebsausgabe, Vorsteuerabzug möglich
Gehaltsumwandlung: keine SV-Beiträge auf Sachleistung

Kombinierbar mit

⚠️
Wichtiger Hinweis

Gilt nur für Fahrräder ohne zulassungspflichtigen Motor (kein S-Pedelec/E-Moped). Auch für E-Lastenräder und E-Cargo-Bikes anwendbar. Über Gehaltsumwandlung sind Ersparnisse von 30–50 % des Listenpreises gegenüber privatem Kauf möglich.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle wko.at
Stand 14.03.2026