Steuerfreies Dienstrad / Dienst-E-Bike
0 % Sachbezug für arbeitgeberüberlassene Fahrräder und E-Bikes — keine Steuer auf den geldwerten Vorteil
Frist: laufend
Beschreibung
Seit 1. Juli 2019 gilt für Fahrräder und E-Bikes, die vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt überlassen werden, ein Sachbezugswert von 0 %. Arbeitnehmer zahlen also keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Vorteil — auch bei Privatnutzung. Arbeitgeber können die Anschaffungskosten zu 100 % als Betriebsausgabe absetzen. Besonders attraktiv über Gehaltsumwandlung: Arbeitnehmer 'tauscht' Bruttogehalt gegen das Rad und spart Lohnsteuer + SV, Arbeitgeber spart den Lohnnebenkosten-Anteil.
Voraussetzungen
- Arbeitnehmer in österreichischem Dienstverhältnis
- Fahrrad oder E-Bike ohne KFZ-Kennzeichen (kein S-Pedelec, kein E-Moped)
- Überlassung durch den Arbeitgeber (Kauf, Leasing oder Miete)
- keine Mindestnutzung für berufliche Fahrten erforderlich
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Gilt nur für Fahrräder ohne zulassungspflichtigen Motor (kein S-Pedelec/E-Moped). Auch für E-Lastenräder und E-Cargo-Bikes anwendbar. Über Gehaltsumwandlung sind Ersparnisse von 30–50 % des Listenpreises gegenüber privatem Kauf möglich.
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