E-Bike & Lastenrad
E-Transporträder, Falträder, steuerfreies Dienstrad
2 Förderungen — 1 aktiv
✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit
Steuerfreies Dienstrad / Dienst-E-Bike
0 % Sachbezug für arbeitgeberüberlassene Fahrräder und E-Bikes — keine Steuer auf den geldwerten Vorteil. Seit 1. Juli 2019 gilt für Fahrräder.
0 % Sachbezug
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✕ Ausgelaufen 🇦🇹 Bundesweit
Bundesförderung E-Transporträder & E-Falträder
Förderung für E-Lastenräder — Programm 2025 vorzeitig beendet (Budget erschöpft). Eine Neuauflage für 2026 wurde noch nicht offiziell angekündigt.
bis 5.000 €
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