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Förderhöhe Bis ca. 130 €/RGVE (Rindergrossvieheinhheit); Almflächen-Prämie zusätzlich
Almförderung – ÖPUL Almbewirtschaftung
Förderung für die Bewirtschaftung von Almen und Bergweiden – bis 130 €/RGVE. Gefördert werden aufgetriebene Weidetiere und die Pflege der Almflächen.
Frist: Almauftriebsmeldung und Mehrfachantrag bis 15. Mai
Beschreibung
Almflächen und Bergweiden werden im Rahmen von ÖPUL und der GAP gefördert, um die traditionelle Almwirtschaft zu erhalten und die Biodiversität im alpinen Raum zu sichern. Gefördert werden aufgetriebene Weidetiere und die Pflege der Almflächen.
Voraussetzungen
- Almauftrieb von Weidetieren
- Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Almfläche
- Meldung bei AMA (Almkataster)
Förderhöhe im Detail
Almauftriebsprämie je RGVE; kombinierbar mit ÖPUL-Maßnahmen; Bergbauernzuschlag möglich
Kombinierbar mit
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