Beschreibung

Die EU-Weinmarktverordnung sieht spezifische Förderprogramme für Winzer vor: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Absatzförderung in Drittländern, Investitionen in Weinkeller und Kellertechnik sowie Ernteversicherung. Abgewickelt durch die AMA.

Voraussetzungen

  • Weinbaubetrieb in Österreich
  • Eintragung beim Weinbaukataster
  • Antrag bei AMA vor Maßnahmendurchführung

Förderhöhe im Detail

Umstrukturierung Rebflächen: 5.000–7.600 €/ha; Kellerwirtschaft-Investitionen: bis 50 %; Drittlandabsatz: bis 80 %

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Winzer, Weinbaubetriebe
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle AMA – Agrarmarkt Austria
Stand 15.03.2026