✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Steuerbonus
Förderhöhe Einnahmen aus Einspeisung steuerfrei bei Anlage bis 35 kWp und max. 12.500 kWh/Jahr
Photovoltaik – Steuerliche Aspekte für Privatpersonen
Einnahmen aus PV-Überschusseinspeisung bis 12.500 kWh/Jahr steuerfrei. Bis zu einer Engpassleistung von 35 kWp sind die Einnahmen vollständig steuerfrei.
Frist: Laufend; in der Einkommensteuererklärung
Beschreibung
Privatpersonen mit einer PV-Anlage, die Strom ins Netz einspeisen, sind unter bestimmten Grenzen von der Einkommensteuer auf diese Einnahmen befreit. Bis zu einer Engpassleistung von 35 kWp sind die Einnahmen vollständig steuerfrei. Darüber gelten USt-Regeln.
Voraussetzungen
- Anlage bis 35 kWp Engpassleistung UND bis 25 kWp Anschlussleistung
- max. 12.500 kWh steuerfreie Einspeisung/Jahr
- Netzanschluss und Einspeisung ins öffentliche Netz
Förderhöhe im Detail
Steuerbefreiung für Einspeisevergütungen: Engpassleistung max. 35 kWp UND Anschlussleistung max. 25 kWp
Max. 12.500 kWh steuerfreie Einspeisung/Jahr
Darüber: Einkommensteuerpflicht
Umsatzsteuerregelung separat prüfen
Zur offiziellen Förderseite →
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.