Beschreibung

Privatpersonen mit einer PV-Anlage, die Strom ins Netz einspeisen, sind unter bestimmten Grenzen von der Einkommensteuer auf diese Einnahmen befreit. Bis zu einer Engpassleistung von 35 kWp sind die Einnahmen vollständig steuerfrei. Darüber gelten USt-Regeln.

Voraussetzungen

  • Anlage bis 35 kWp Engpassleistung UND bis 25 kWp Anschlussleistung
  • max. 12.500 kWh steuerfreie Einspeisung/Jahr
  • Netzanschluss und Einspeisung ins öffentliche Netz

Förderhöhe im Detail

Steuerbefreiung für Einspeisevergütungen: Engpassleistung max. 35 kWp UND Anschlussleistung max. 25 kWp
Max. 12.500 kWh steuerfreie Einspeisung/Jahr
Darüber: Einkommensteuerpflicht
Umsatzsteuerregelung separat prüfen
Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Eigenheimbesitzer, PV-Anlagenbesitzer
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026