Beschreibung

Der EAG-Investitionszuschuss fördert die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen mit einem einmaligen Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße (Kategorie A–D). Gefördert werden maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Gesamtbudget 2026 beträgt 60 Mio. Euro, aufgeteilt auf drei Calls. Wichtig: Der Antrag muss VOR der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Wer den Investitionszuschuss nimmt, kann nicht gleichzeitig die Marktprämie beantragen — es ist eine Entscheidung zwischen zwei Fördermodellen.

Voraussetzungen

  • Antragstellung zwingend VOR Inbetriebnahme der Anlage
  • Anlage in Österreich
  • Antragsteller muss Anlageneigentümer sein
  • Einreichung nur innerhalb der offenen Fördercall-Fenster
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen gemäß EAG-Investitionszuschussverordnung

Förderhöhe im Detail

Kategorie A (≤10 kWp): 150 €/kWp
Kategorie B (10–20 kWp): 140 €/kWp
Kategorie C (20–100 kWp): 130 €/kWp
Kategorie D (>100 kWp): 120 €/kWp
Max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Achtung: Förderung MUSS vor Inbetriebnahme beantragt werden. Nicht kombinierbar mit der EAG-Marktprämie — Wahl zwischen einmaligem Zuschuss ODER laufender Marktprämie treffen.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle eag-abwicklungsstelle.at
Stand 13.03.2026