EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik
Einmaliger Zuschuss für neue PV-Anlagen — 120–150 €/kWp über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG), Call-basiert
Frist: Call-basiert: nächster Call 23.4.–11.5.2026
Beschreibung
Der EAG-Investitionszuschuss fördert die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen mit einem einmaligen Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße (Kategorie A–D). Gefördert werden maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Gesamtbudget 2026 beträgt 60 Mio. Euro, aufgeteilt auf drei Calls. Wichtig: Der Antrag muss VOR der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Wer den Investitionszuschuss nimmt, kann nicht gleichzeitig die Marktprämie beantragen — es ist eine Entscheidung zwischen zwei Fördermodellen.
Voraussetzungen
- Antragstellung zwingend VOR Inbetriebnahme der Anlage
- Anlage in Österreich
- Antragsteller muss Anlageneigentümer sein
- Einreichung nur innerhalb der offenen Fördercall-Fenster
- Erfüllung technischer Mindestanforderungen gemäß EAG-Investitionszuschussverordnung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Achtung: Förderung MUSS vor Inbetriebnahme beantragt werden. Nicht kombinierbar mit der EAG-Marktprämie — Wahl zwischen einmaligem Zuschuss ODER laufender Marktprämie treffen.
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