Beschreibung

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht die Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG). Mitglieder einer EEG können gemeinsam erzeugte Energie intern verrechnen und profitieren von reduziertem Netzentgelt (bis 57 % Rabatt — genaue Quote variiert je Netzbetreiber und Region) und Befreiung von der Elektrizitätsabgabe auf gemeinschaftlich genutzten Strom. Ideal für Mehrfamilienhäuser, Gemeinden oder benachbarte Gebäude mit einer gemeinsamen PV-Anlage. Die Anlage selbst kann über EAG-Investitionszuschüsse gefördert werden.

Voraussetzungen

  • Mitglieder müssen an derselben Netzebene angeschlossen sein (für EEG: Niederspannungsnetz)
  • Gründung als Verein, Genossenschaft, GmbH oder Personengesellschaft
  • Registrierung bei E-Control
  • Abrechnung über Messdienstleister

Förderhöhe im Detail

Reduziertes Netznutzungsentgelt: bis 57 % auf intern genutzten Strom (genaue Quote netzebenenabhängig — variiert je Netzbetreiber und Netzebene)
Befreiung Elektrizitätsabgabe (1,5 ct/kWh) auf gemeinschaftlichen Strom
Einmalige Gründungskosten: ca. €500–2.000 (je nach Rechtsform)

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oem-ag.at
Stand 13.03.2026