Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG/REG) — EAG
Gemeinsam Strom erzeugen und teilen — bis 57 % Netzentgelt-Rabatt und Befreiung von der Elektrizitätsabgabe
Frist: laufend
Beschreibung
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht die Gründung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG). Mitglieder einer EEG können gemeinsam erzeugte Energie intern verrechnen und profitieren von reduziertem Netzentgelt (bis 57 % Rabatt — genaue Quote variiert je Netzbetreiber und Region) und Befreiung von der Elektrizitätsabgabe auf gemeinschaftlich genutzten Strom. Ideal für Mehrfamilienhäuser, Gemeinden oder benachbarte Gebäude mit einer gemeinsamen PV-Anlage. Die Anlage selbst kann über EAG-Investitionszuschüsse gefördert werden.
Voraussetzungen
- Mitglieder müssen an derselben Netzebene angeschlossen sein (für EEG: Niederspannungsnetz)
- Gründung als Verein, Genossenschaft, GmbH oder Personengesellschaft
- Registrierung bei E-Control
- Abrechnung über Messdienstleister
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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