Beschreibung

Der EAG-Investitionszuschuss für Stromspeicher fördert die gleichzeitige Errichtung eines Batteriespeichers mit einer neuen PV-Anlage. Eine eigenständige Speicherförderung ohne neue PV-Anlage ist über dieses Programm nicht möglich (für Bestandsanlagen: OÖ Solarstromspeicher-Nachrüstung prüfen). Maximale geförderte Kapazität: 50 kWh pro Anlage. Beantragung über denselben Call wie der PV-Zuschuss.

Voraussetzungen

  • Speicher muss gleichzeitig mit einer neuen PV-Anlage beantragt werden
  • keine Nachrüstung in bestehende PV
  • Mindestkapazität 0,5 kWh je kWp
  • max. 50 kWh gefördert
  • technische Anforderungen gemäß Verordnung
  • Antragstellung VOR Inbetriebnahme

Förderhöhe im Detail

150 €/kWh Nettospeicherkapazität
Max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten
Max. 50 kWh geförderte Kapazität

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Nur für neue PV-Anlagen. Für Nachrüstung in bestehende PV-Anlage: OÖ Solarstromspeicher-Nachrüstungsförderung prüfen.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle eag-abwicklungsstelle.at
Stand 13.03.2026