Entfernungsbeihilfe (AMS)
Fahrt- und Mietkostenersatz für Arbeit- und Lehrstellensuchende, die für eine Stelle weit umziehen müssen
Frist: laufend
Beschreibung
Das AMS übernimmt teilweise Fahrt- und Mietkosten für arbeit- und lehrstellensuchende Personen, die bereit sind, eine weiter entfernte Stelle anzunehmen, und in der Nähe keine zumutbare Stelle finden. Die Beihilfe soll die Mobilität fördern und erleichtert die Aufnahme einer Beschäftigung an einem anderen Ort. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten.
Voraussetzungen
- Beim AMS als arbeit- oder lehrstellensuchend vorgemerkt
- keine näher gelegene zumutbare Stelle vorhanden
- Bereitschaft zur Annahme einer weiter entfernten Stelle
- Einkommensgrenzen werden berücksichtigt
Förderhöhe im Detail
Antrag beim zuständigen AMS-Betreuer/in stellen. Voraussetzung ist die aktive Arbeit- oder Lehrstellensuche.
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