Pendlerpauschale
Steuerlicher Abzugsposten für Arbeitnehmer:innen mit langen Fahrtwegen zur Arbeit
Frist: laufend
Beschreibung
Die Pendlerpauschale reduziert das steuerliche Einkommen für Arbeitnehmer:innen, die einen langen Arbeitsweg haben und öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar nutzen können. Es gibt die kleine Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar) und die große Pendlerpauschale (unzumutbar). Der Betrag steigt mit der Entfernung.
Voraussetzungen
- Arbeitnehmer:in in Österreich
- Arbeitsweg mind. 20 km (kleine PP) bzw. 2 km (große PP) einfache Strecke
- Berechnung via Pendlerrechner BMF
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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