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Förderhöhe 2 € pro km der einfachen Fahrtstrecke und Jahr
Pendlereuro
Zusätzlicher Steuerabsetzbetrag für Pendler:innen, ergänzend zur Pendlerpauschale. Die Berechnung erfolgt über den offiziellen BMF-Pendlerrechner.
Frist: laufend
Beschreibung
Der Pendlereuro ist ein Steuerabsetzbetrag zusätzlich zur Pendlerpauschale. Er beträgt 2 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr und wird automatisch berechnet, wenn die Pendlerpauschale geltend gemacht wird. Die Berechnung erfolgt über den offiziellen BMF-Pendlerrechner.
Voraussetzungen
- Anspruch auf Pendlerpauschale
- Berechnung via Pendlerrechner
- Eintragung beim Arbeitgeber oder in der Arbeitnehmerveranlagung
Förderhöhe im Detail
Beispiel: 30 km Fahrtweg = 60 €/Jahr Pendlereuro; wird direkt vom Steuerbetrag abgezogen
Kombinierbar mit
Zur offiziellen Förderseite →
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.