Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Monatlicher Zuschuss für Lehrlinge ohne Freifahrt – 24 €/Monat (bis 10 km) oder 36 €/Monat (über 10 km) für Strecke Wohnung ↔ Ausbildungsstätte
Frist: laufend
Beschreibung
Monatlicher Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge, wenn für die Strecke zwischen Wohnung und betrieblicher Ausbildungsstätte keine Lehrlingsfreifahrt oder andere unentgeltliche Beförderung möglich ist. Voraussetzung ist Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe sowie eine Mindeststreckenlänge von 2 km je Richtung (bei Behinderung entfällt die Mindeststreckenpflicht). Die Strecke muss mindestens 3-mal pro Woche zurückgelegt werden. Ab Kalenderjahr 2026 betragen die Pauschalen 24 €/Monat (bis 10 km) und 36 €/Monat (über 10 km). Zusätzlich gibt es bei notwendiger Zweitunterkunft eine Heimfahrtbeihilfe (19–58 €/Monat). Antragstellung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt über BMF-Formulare.
Voraussetzungen
- Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
- keine Lehrlingsfreifahrt oder andere unentgeltliche Beförderung verfügbar
- Mindestweg 2 km je Richtung (entfällt bei Behinderung)
- Strecke wird mind. 3-mal/Woche zurückgelegt
Förderhöhe im Detail
Antragstellung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt (BMF-Formulare). Ab 1. September 2026 steigt auch der Eigenanteil bei der Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 €.
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