Beschreibung

Monatlicher Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge, wenn für die Strecke zwischen Wohnung und betrieblicher Ausbildungsstätte keine Lehrlingsfreifahrt oder andere unentgeltliche Beförderung möglich ist. Voraussetzung ist Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe sowie eine Mindeststreckenlänge von 2 km je Richtung (bei Behinderung entfällt die Mindeststreckenpflicht). Die Strecke muss mindestens 3-mal pro Woche zurückgelegt werden. Ab Kalenderjahr 2026 betragen die Pauschalen 24 €/Monat (bis 10 km) und 36 €/Monat (über 10 km). Zusätzlich gibt es bei notwendiger Zweitunterkunft eine Heimfahrtbeihilfe (19–58 €/Monat). Antragstellung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt über BMF-Formulare.

Voraussetzungen

  • Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
  • keine Lehrlingsfreifahrt oder andere unentgeltliche Beförderung verfügbar
  • Mindestweg 2 km je Richtung (entfällt bei Behinderung)
  • Strecke wird mind. 3-mal/Woche zurückgelegt

Förderhöhe im Detail

Bis 10 km: 24 €/Monat
Über 10 km: 36 €/Monat
Heimfahrtbeihilfe bei Zweitunterkunft: 19–58 €/Monat
Beträge gelten ab Kalenderjahr 2026
⚠️
Wichtiger Hinweis

Antragstellung beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt (BMF-Formulare). Ab 1. September 2026 steigt auch der Eigenanteil bei der Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 €.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at / Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 14.03.2026