OÖ Fernpendelbeihilfe
229–442 € jährlich für OÖ-Pendler ab 25 km Entfernung — plus Bonus für Hybrid- und E-Fahrzeuge
Frist: Antrag für 2025: 1. März 2026 – 28. Februar 2027
Beschreibung
Das Land Oberösterreich fördert Berufspendler mit Hauptwohnsitz in OÖ, die regelmäßig mehr als 25 km (Luftlinie) zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Die Beihilfe wird jährlich beantragt und ist einkommensabhängig (max. €35.000/Jahr brutto). Besonders attraktiv: Wer mit einem Hybrid- oder Elektroauto pendelt, erhält einen Nachhaltigkeitsbonus von 15 % (Hybrid) bzw. 30 % (E-Auto). Antragstellung für das Steuerjahr 2025 ist von 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in OÖ
- regelmäßiges Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
- Mindestentfernung 25 km (Luftlinie, Gemeindegrenze zu Gemeindegrenze)
- Jahreseinkommen max. €35.000 brutto (+ €3.500 je Kind mit Familienbeihilfe)
- Antragstellung online oder per PDF
Förderhöhe im Detail
Antragstellung jährlich für das abgelaufene Steuerjahr. Online-Antrag oder PDF-Formular an Direktion Finanzen des Landes OÖ.
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