Beschreibung

Das Land Oberösterreich fördert Berufspendler mit Hauptwohnsitz in OÖ, die regelmäßig mehr als 25 km (Luftlinie) zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Die Beihilfe wird jährlich beantragt und ist einkommensabhängig (max. €35.000/Jahr brutto). Besonders attraktiv: Wer mit einem Hybrid- oder Elektroauto pendelt, erhält einen Nachhaltigkeitsbonus von 15 % (Hybrid) bzw. 30 % (E-Auto). Antragstellung für das Steuerjahr 2025 ist von 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 möglich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in OÖ
  • regelmäßiges Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • Mindestentfernung 25 km (Luftlinie, Gemeindegrenze zu Gemeindegrenze)
  • Jahreseinkommen max. €35.000 brutto (+ €3.500 je Kind mit Familienbeihilfe)
  • Antragstellung online oder per PDF

Förderhöhe im Detail

25–49 km: €229/Jahr
50–74 km: €322/Jahr
Ab 75 km: €442/Jahr
Hybridfahrzeug: +15 %
E-Fahrzeug: +30 %
Einkommensgrenze: €35.000 brutto/Jahr
⚠️
Wichtiger Hinweis

Antragstellung jährlich für das abgelaufene Steuerjahr. Online-Antrag oder PDF-Formular an Direktion Finanzen des Landes OÖ.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region Oberösterreich
Quelle land-oberoesterreich.gv.at
Stand 14.03.2026