Heilbehelfe & Hilfsmittel (ÖGK)
Kostenübernahme oder Zuschuss der Krankenkasse für medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, etc.)
Frist: Antrag mit ärztlicher Verordnung beim ÖGK
Beschreibung
Die ÖGK übernimmt oder bezuschusst die Kosten für notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Bandagen, orthopädische Einlagen oder Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und Bewilligung durch den Vertrauensarzt.
Voraussetzungen
- ÖGK-Versicherung
- Ärztliche Verordnung
- Bewilligung des Chefarzt-/Vertrauensarztdienstes
Förderhöhe im Detail
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