✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit sachleistung
Förderhöhe Kostenübernahme oder Zuschuss; je nach Hilfsmittel unterschiedlich
Heilbehelfe & Hilfsmittel (ÖGK)
Kostenübernahme oder Zuschuss der Krankenkasse für medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen, etc.). Die ÖGK übernimmt oder bezuschusst die Kosten.
Frist: Antrag mit ärztlicher Verordnung beim ÖGK
Beschreibung
Die ÖGK übernimmt oder bezuschusst die Kosten für notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Bandagen, orthopädische Einlagen oder Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und Bewilligung durch den Vertrauensarzt.
Voraussetzungen
- ÖGK-Versicherung
- Ärztliche Verordnung
- Bewilligung des Chefarzt-/Vertrauensarztdienstes
Förderhöhe im Detail
Vollübernahme bei bewilligten Hilfsmitteln im Leistungskatalog; Selbstbehalt möglich; Eigenanteil bei Komfortaufstockungen
Zur offiziellen Förderseite →
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.