Beschreibung

Die ÖGK übernimmt oder bezuschusst die Kosten für notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Bandagen, orthopädische Einlagen oder Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und Bewilligung durch den Vertrauensarzt.

Voraussetzungen

  • ÖGK-Versicherung
  • Ärztliche Verordnung
  • Bewilligung des Chefarzt-/Vertrauensarztdienstes

Förderhöhe im Detail

Vollübernahme bei bewilligten Hilfsmitteln im Leistungskatalog; Selbstbehalt möglich; Eigenanteil bei Komfortaufstockungen
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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe ÖGK-Versicherte, Personen mit Behinderung, Rekonvaleszente
Förderart sachleistung
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Stand 15.03.2026