Bundespflegegeld — 7 Pflegestufen
Monatliche Pauschalleistung für Personen mit dauerhaftem Pflegebedarf — 7 Stufen von 206 bis 2.215 €
Frist: laufend
Beschreibung
Das Bundespflegegeld (BPGG) ist eine bundesweit einheitliche, steuerfreie Geldleistung für Personen die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft (mind. 6 Monate) auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es kann zweckfrei eingesetzt werden — z.B. für professionelle Pflege, Behelfe oder Adaptierungen. Das Pflegegeld wird jährlich valorisiert.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Österreich
- dauerhafter Pflegebedarf mind. 65 Std./Monat (Stufe 1)
- Begutachtung durch ärztlichen Sachverständigen
- Antrag bei zuständigem Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVA) oder Gemeindeamt
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Ergänzend zum Bundespflegegeld können je nach Bundesland zusätzliche Landespflegegeldleistungen oder Pflegekostenbeihilfen beantragt werden. Valorisierung erfolgt jährlich nach §5a BPGG.
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