Beschreibung

Der Bund fördert die legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Die betreuungsbedürftige Person muss zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Förderung: bei selbstständiger Betreuungsperson 550 €/Monat, bei unselbstständiger 800 €/Monat (eine Person) bzw. bis zu 1.600 €/Monat bei zwei Personen im Wechseldienst.

Voraussetzungen

  • Pflegegeld Stufe 3 oder höher (in bestimmten Fällen Stufe 1–2 anerkannt)
  • Legale Anstellung oder selbstständige Betreuungsperson
  • Hauptwohnsitz der Pflegeperson in Österreich
  • Betreuungsperson kann selbständig oder unselbständig beschäftigt sein

Förderhöhe im Detail

Selbständige Betreuungsperson: 550 €/Monat (eine Person)
Unselbständige Betreuungsperson: 800 €/Monat (eine Person)
Zwei Betreuungspersonen im Wechsel (unselbständig): bis 1.600 €/Monat
Antrag beim Sozialministeriumservice

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Zielgruppe Pflegebedürftige, Angehörige, Senioren
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministerium
Stand 15.03.2026