24-Stunden-Betreuung – Förderung
Förderung für häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung – 550–1.600 €/Monat je nach Betreuungsform (selbstständig/unselbstständig)
Frist: Antrag beim Sozialministeriumservice
Beschreibung
Der Bund fördert die legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Die betreuungsbedürftige Person muss zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Förderung: bei selbstständiger Betreuungsperson 550 €/Monat, bei unselbstständiger 800 €/Monat (eine Person) bzw. bis zu 1.600 €/Monat bei zwei Personen im Wechseldienst.
Voraussetzungen
- Pflegegeld Stufe 3 oder höher (in bestimmten Fällen Stufe 1–2 anerkannt)
- Legale Anstellung oder selbstständige Betreuungsperson
- Hauptwohnsitz der Pflegeperson in Österreich
- Betreuungsperson kann selbständig oder unselbständig beschäftigt sein
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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