Beschreibung

Das Wochengeld wird für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh-/Mehrlingsgeburt 12 Wochen nach Geburt). Es entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot.

Voraussetzungen

  • Krankenversicherung in Österreich (ASVG)
  • aktives Dienstverhältnis oder selbständige Tätigkeit
  • Mutterschutzfrist eingehalten

Förderhöhe im Detail

Berechnung auf Basis der letzten 13 Wochen vor Beschäftigungsverbot; Auszahlung durch zuständigen Krankenversicherungsträger

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen, eltern
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 15.03.2026