Kinderbetreuungsgeld (KBG)
Einkommensersatz nach der Geburt — pauschal bis 41,14 €/Tag oder einkommensabhängig bis 80,12 €/Tag
Frist: laufend
Beschreibung
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ersetzt nach der Geburt eines Kindes das Einkommen des betreuenden Elternteils und kann zwischen Mutter und Vater flexibel aufgeteilt werden. Es gibt zwei Systeme: das pauschale KBG-Konto (in 4 Varianten je nach Bezugsdauer) und das einkommensabhängige KBG (80 % des Vorjahresnettoeinkommens, max. €80,12/Tag). Je länger der Bezugszeitraum, desto niedriger der Tagessatz. Mindestens 2 Monate müssen vom anderen Elternteil bezogen werden (Partnerschaftsbonus).
Voraussetzungen
- Geburt ab 1. Jänner 2017
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Bezug von Wochengeld oder gleichwertiger Leistung
- Zuverdienstgrenze pauschales KBG: €18.000/Jahr netto
- Zuverdienstgrenze einkommensabhängiges KBG: €8.600/Jahr netto
- Antragstellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Einkommensabhängiges KBG ist lukrativer für Gutverdiener, setzt aber vorherige Erwerbstätigkeit voraus. Tagessatz und Einkommensgrenzen werden jährlich valorisiert — aktuelle Beträge beim Krankenversicherungsträger erfragen.
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.