Beschreibung

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ersetzt nach der Geburt eines Kindes das Einkommen des betreuenden Elternteils und kann zwischen Mutter und Vater flexibel aufgeteilt werden. Es gibt zwei Systeme: das pauschale KBG-Konto (in 4 Varianten je nach Bezugsdauer) und das einkommensabhängige KBG (80 % des Vorjahresnettoeinkommens, max. €80,12/Tag). Je länger der Bezugszeitraum, desto niedriger der Tagessatz. Mindestens 2 Monate müssen vom anderen Elternteil bezogen werden (Partnerschaftsbonus).

Voraussetzungen

  • Geburt ab 1. Jänner 2017
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Bezug von Wochengeld oder gleichwertiger Leistung
  • Zuverdienstgrenze pauschales KBG: €18.000/Jahr netto
  • Zuverdienstgrenze einkommensabhängiges KBG: €8.600/Jahr netto
  • Antragstellung beim zuständigen Krankenversicherungsträger

Förderhöhe im Detail

KBG-Konto pauschale (4 Varianten): €41,14/Tag (365+91 Tage) bis €17,65/Tag (längste Variante)
Einkommensabhängiges KBG: 80 % Nettoeinkommen, max. €80,12/Tag, 365 (+61 Partnertage) Tage
Partnerschaftsbonus: €500/Elternteil (€1.000 gesamt) bei annähernd gleicher Aufteilung
Valorisierung 2026 ausgesetzt — Beträge entsprechen Stand 2025

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Einkommensabhängiges KBG ist lukrativer für Gutverdiener, setzt aber vorherige Erwerbstätigkeit voraus. Tagessatz und Einkommensgrenzen werden jährlich valorisiert — aktuelle Beträge beim Krankenversicherungsträger erfragen.

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart direktzahlung
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle sozialministerium.gv.at
Stand 14.03.2026