Familienbonus Plus
Steuerbonus bis 2.000 € pro Kind und Jahr — direkt von der Einkommenssteuer abgezogen
Frist: jährlich in der Steuererklärung beantragen
Beschreibung
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die jährliche Einkommensteuerlast direkt reduziert — nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Er beträgt €2.000/Jahr pro Kind bis 18 und €700/Jahr für Kinder in Berufsausbildung (18–24). Für Geringverdiener, die kaum Steuern zahlen, gibt es den Kindermehrbetrag (bis €700/Jahr als Rückerstattung). Beide Elternteile können den Bonus aufteilen (50:50 oder 100 % einem Elternteil). Beantragung über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung).
Voraussetzungen
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
- Einkommen in Österreich steuerpflichtig
- Antragstellung jährlich in der Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung (E 1)
- kein separater Antrag erforderlich — beim Steuerausgleich beantragen
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Wird im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend gemacht. Auch für Alleinverdiener/Alleinerzieher optimierbar. Beide Elternteile können den Bonus aufteilen. Hinweis: Die Einkommensgrenzen für den Kindermehrbetrag werden jährlich valorisiert (ab 2026 z. B. 17.038 € für 1 Kind).
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.