Beschreibung

Kosten für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Krippe, Tagesmutter) können als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Absetzbar sind bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr für Kinder bis zum 14. Lebensjahr (bis zum Schuljahresende des Jahres, in dem das Kind 14 wird).

Voraussetzungen

  • Kind unter 14 Jahren
  • Institutionelle oder pädagogisch qualifizierte Betreuung
  • Rechnung vorhanden
  • Eigene Einkommensteuer-/Veranlagungspflicht

Förderhöhe im Detail

Absetzbar ohne Selbstbehalt; ergibt Steuerersparnis je nach Steuersatz; geltend machen in der Arbeitnehmerveranlagung (L1)

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Eltern, Arbeitnehmer
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026