Beschreibung

Der AVAB steht Personen zu, die mehr als 6 Monate verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft mit Kind waren und deren Partner ein Jahreseinkommen unter 7.411 € (2026) erzielt. Der Absetzbetrag wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Voraussetzungen

  • Verheiratet/eingetragene Partnerschaft/Lebensgemeinschaft mit Kind über 6 Monate
  • Partnereinkommen unter 7.411 €/Jahr
  • mind. 1 Kind mit Familienbeihilfe

Förderhöhe im Detail

1 Kind: 612 €/Jahr
2 Kinder: 828 €/Jahr
jedes weitere Kind: +273 €/Jahr
Antrag via Arbeitnehmerveranlagung oder Lohnzettel L1

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen, familien
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle bmf.gv.at
Stand 15.03.2026