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Förderhöhe 612 € (1 Kind), 828 € (2 Kinder), +273 € je weiterem Kind
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Steuerlicher Absetzbetrag für Familien, bei denen ein Partner kaum eigenes Einkommen hat. Der AVAB steht Personen zu, die mehr als 6 Monate verheiratet.
Frist: laufend
Beschreibung
Der AVAB steht Personen zu, die mehr als 6 Monate verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft mit Kind waren und deren Partner ein Jahreseinkommen unter 7.411 € (2026) erzielt. Der Absetzbetrag wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Voraussetzungen
- Verheiratet/eingetragene Partnerschaft/Lebensgemeinschaft mit Kind über 6 Monate
- Partnereinkommen unter 7.411 €/Jahr
- mind. 1 Kind mit Familienbeihilfe
Förderhöhe im Detail
1 Kind: 612 €/Jahr
2 Kinder: 828 €/Jahr
jedes weitere Kind: +273 €/Jahr
Antrag via Arbeitnehmerveranlagung oder Lohnzettel L1
Kombinierbar mit
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