Beschreibung

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 % des letzten Nettoeinkommens und wird maximal 365 Tage (bei Inanspruchnahme beider Elternteile 426 Tage) bezogen. Die Leistung ist höher als beim pauschalen KBG-Konto, aber zeitlich kürzer. Voraussetzung ist eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit in den 6 Monaten vor der Geburt.

Voraussetzungen

  • Ununterbrochene Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor Geburt
  • Haushaltszugehörigkeit des Kindes
  • Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit

Förderhöhe im Detail

Mindestbetrag: 38,04 €/Tag; Maximum ca. 70,56 €/Tag (Stand 2026); Zuverdienst max. 8.100 € netto/Jahr

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen, eltern
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 15.03.2026