Beschreibung

Der AEAB steht Alleinerziehenden zu, die mehr als 6 Monate nicht in einer Partnerschaft gelebt haben und mindestens ein Kind mit Familienbeihilfe-Anspruch haben. Er wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht und auch rückerstattet, wenn kaum Steuer gezahlt wurde.

Voraussetzungen

  • Mehr als 6 Monate alleinstehend
  • mind. 1 Kind mit Familienbeihilfe
  • österreichischer Wohnsitz

Förderhöhe im Detail

Kann auch als Negativsteuer zurückerstattet werden; Antrag via Arbeitnehmerveranlagung

Kombinierbar mit

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen, alleinerziehende
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle bmf.gv.at
Stand 15.03.2026