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Förderhöhe 612 € (1 Kind), 828 € (2 Kinder), +273 € je weiterem Kind
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Steuerlicher Absetzbetrag für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Der AEAB steht Alleinerziehenden zu, die mehr als 6 Monate nicht in einer.
Frist: laufend
Beschreibung
Der AEAB steht Alleinerziehenden zu, die mehr als 6 Monate nicht in einer Partnerschaft gelebt haben und mindestens ein Kind mit Familienbeihilfe-Anspruch haben. Er wird über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht und auch rückerstattet, wenn kaum Steuer gezahlt wurde.
Voraussetzungen
- Mehr als 6 Monate alleinstehend
- mind. 1 Kind mit Familienbeihilfe
- österreichischer Wohnsitz
Förderhöhe im Detail
Kann auch als Negativsteuer zurückerstattet werden; Antrag via Arbeitnehmerveranlagung
Kombinierbar mit
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