Unterhaltsvorschuss
Staatlicher Vorschuss auf Kindesunterhalt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt
Frist: laufend
Beschreibung
Zahlt ein Elternteil den gerichtlich festgesetzten Unterhalt nicht oder unregelmäßig, kann beim Bezirksgericht ein staatlicher Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Der Staat tritt in Vorleistung und versucht, den Betrag vom Säumigen zurückzufordern.
Voraussetzungen
- Minderjähriges Kind
- gerichtlich festgesetzter Unterhalt
- Unterhaltssäumnis
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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