Beschreibung

Zahlt ein Elternteil den gerichtlich festgesetzten Unterhalt nicht oder unregelmäßig, kann beim Bezirksgericht ein staatlicher Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Der Staat tritt in Vorleistung und versucht, den Betrag vom Säumigen zurückzufordern.

Voraussetzungen

  • Minderjähriges Kind
  • gerichtlich festgesetzter Unterhalt
  • Unterhaltssäumnis
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

Förderhöhe im Detail

Max. 1,5-facher Regelbedarfssatz je nach Kindesalter; Antrag beim zuständigen Bezirksgericht

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen, eltern
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 15.03.2026