Beschreibung

Arbeitnehmer:innen können für die Pflege eines nahen Angehörigen eine Pflegekarenz (Vollfreistellung) oder Pflegeteilzeit (Arbeitszeitreduktion) nehmen. Für die Dauer der Pflegekarenz zahlt das Sozialministerium Pflegekarenzgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes.

Voraussetzungen

  • Aufzupflegende Person muss mind. Pflegegeldstufe 3 (bei Demenz Stufe 1)
  • Dauer 1–3 Monate je Pflegefall
  • Meldung beim AMS

Förderhöhe im Detail

Berechnung wie fiktives Arbeitslosengeld; genaue Höhe via AMS-Rechner ermittelbar

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle sozialministerium.gv.at
Stand 15.03.2026