Pflegekarenz & Pflegeteilzeit + Pflegekarenzgeld
Freistellung vom Job zur Pflege nahestehender Personen mit staatlichem Pflegekarenzgeld
Frist: laufend
Beschreibung
Arbeitnehmer:innen können für die Pflege eines nahen Angehörigen eine Pflegekarenz (Vollfreistellung) oder Pflegeteilzeit (Arbeitszeitreduktion) nehmen. Für die Dauer der Pflegekarenz zahlt das Sozialministerium Pflegekarenzgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes.
Voraussetzungen
- Aufzupflegende Person muss mind. Pflegegeldstufe 3 (bei Demenz Stufe 1)
- Dauer 1–3 Monate je Pflegefall
- Meldung beim AMS
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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