Beschreibung

Das Rehabilitationsgeld ersetzt das Krankengeld nach dem 52. Bezugswochentag, wenn der Versicherte vorübergehend berufsunfähig ist und an einem Rehabilitationsplan teilnimmt. Es wird von der Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt und sichert das Einkommen während der Reha-Maßnahme.

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum nach 31. Dezember 1963
  • voruebergehende Berufsunfaehigkeit von mind. 6 Monaten
  • aerztliche Bestaetigung durch PVA
  • berufliche Rehabilitation nicht zumutbar oder nicht sinnvoll
  • Krankengeld-Anspruch erschoepft

Förderhöhe im Detail

Erste 42 Tage: 50 % des letzten Bruttoeinkommens
Ab Tag 43: 60 %
Plus 1/6-Zuschlag bei frueheren Sonderzahlungen
Mindest-Tagessatz: 43,61 EUR (2026)
Betraege ueber 30 EUR/Tag: 20 % Einkommensteuer
Jaehrliche Anpassung im Jaenner

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

⚠️ Rehabilitationsgeld ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der PVA (keine Förderung im klassischen Sinne).

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer, Berufsunfähige
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Stand 15.03.2026