Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension (PVA)
Dauerhafte Pension bei dauerhafter Berufsunfähigkeit oder Invalidität
Frist: Antrag möglichst frühzeitig bei PVA stellen
Beschreibung
Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den bisherigen oder einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben, kann Invaliditätspension (für Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte) beantragen. Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund und eine Mindestversicherungszeit.
Voraussetzungen
- Dauerhafte Invaliditaet/Berufsunfaehigkeit aerztlich bestaetigt (erwartet dauerhaft)
- keine Rehabilitation moeglich oder zumutbar
- Wartezeit: 180 Beitrags- ODER 300 Versicherungsmonate
- noch kein Anspruch auf Alterspension
- fuer vor 1964 Geborene: abweichende Uebergangsregeln
Förderhöhe im Detail
⚠️ Die Invaliditätspension ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der PVA (keine Förderung im klassischen Sinne).
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