Beschreibung

Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den bisherigen oder einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben, kann Invaliditätspension (für Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte) beantragen. Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund und eine Mindestversicherungszeit.

Voraussetzungen

  • Dauerhafte Invaliditaet/Berufsunfaehigkeit aerztlich bestaetigt (erwartet dauerhaft)
  • keine Rehabilitation moeglich oder zumutbar
  • Wartezeit: 180 Beitrags- ODER 300 Versicherungsmonate
  • noch kein Anspruch auf Alterspension
  • fuer vor 1964 Geborene: abweichende Uebergangsregeln

Förderhöhe im Detail

Individuell nach Versicherungsverlauf (Pensionskonto)
Kuerzung: 4,2 % pro Jahr Frühpension, max. 13,8 %
Zuverdienstgrenze: 551,10 EUR/Monat (2026)
Ausgleichszulage bei zu niedrigem Betrag moeglich
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Wichtiger Hinweis

⚠️ Die Invaliditätspension ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der PVA (keine Förderung im klassischen Sinne).

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer, Berufsunfähige, Personen mit Behinderung
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Stand 15.03.2026