Unfallrente (AUVA)
Dauerhafte Versehrtenrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit
Frist: Antrag bei der AUVA nach dem Unfall
Beschreibung
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zahlt bei dauerhafter Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine Versehrtenrente. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Ab 20 % MdE besteht Anspruch.
Voraussetzungen
- Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 %
- AUVA-versichert (alle Arbeitnehmer kraft Gesetzes)
Förderhöhe im Detail
⚠️ Die Unfallrente ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der AUVA (keine Förderung im klassischen Sinne).
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