Beschreibung

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zahlt bei dauerhafter Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine Versehrtenrente. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Ab 20 % MdE besteht Anspruch.

Voraussetzungen

  • Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • Dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20 %
  • AUVA-versichert (alle Arbeitnehmer kraft Gesetzes)

Förderhöhe im Detail

Vollrente bei 100 % MdE entspricht 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes; anteilige Rente je nach MdE-Grad
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Wichtiger Hinweis

⚠️ Die Unfallrente ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der AUVA (keine Förderung im klassischen Sinne).

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Zielgruppe Arbeitnehmer, Arbeitsunfallopfer
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Stand 15.03.2026