Beschreibung

Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice gewährt Menschen mit Behinderung einmalige Zuschüsse zur Deckung von Kosten, die mit der Behinderung im Zusammenhang stehen und anderweitig nicht gedeckt werden können (z.B. besondere Therapien, Wohnungsadaptierungen, technische Hilfsmittel).

Voraussetzungen

  • Begünstigte behinderte Person
  • Antrag beim Sozialministeriumservice
  • Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung
  • Keine anderen Ansprüche

Förderhöhe im Detail

Einzelfallentscheidung; richtet sich nach nachgewiesenem Bedarf und Einkommenssituation

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Personen mit Behinderung
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministeriumservice
Stand 15.03.2026