Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Einmalige Förderung aus dem Ausgleichstaxfonds für besondere Notlagen von Menschen mit Behinderung
Frist: Antrag beim zuständigen Sozialministeriumservice
Beschreibung
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice gewährt Menschen mit Behinderung einmalige Zuschüsse zur Deckung von Kosten, die mit der Behinderung im Zusammenhang stehen und anderweitig nicht gedeckt werden können (z.B. besondere Therapien, Wohnungsadaptierungen, technische Hilfsmittel).
Voraussetzungen
- Begünstigte behinderte Person
- Antrag beim Sozialministeriumservice
- Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung
- Keine anderen Ansprüche
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.