Beschreibung

Das Arbeitslosengeld ersetzt bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen Teil des bisherigen Einkommens. Es beträgt täglich ca. 55–60 % des letzten Nettoeinkommens. Anspruch besteht, wenn man beim AMS arbeitslos gemeldet ist, die Anwartschaft erfüllt und arbeitswillig sowie arbeitsfähig ist.

Voraussetzungen

  • Arbeitssuchend beim AMS gemeldet
  • Mindest-Versicherungszeit erfüllt (52 Wochen innerhalb der letzten 2 Jahre, erstmalig 28 Wochen)
  • Arbeitsfähig und arbeitswillig
  • Kein gleichzeitiger Bezug von Krankengeld

Förderhöhe im Detail

Grundbetrag: 55 % des täglichen Nettoeinkommens; mit Ergänzungsbetrag bis 60 %; Höchstbetrag 2025: ca. 72 €/Tag
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Zielgruppe Arbeitnehmer, Arbeitssuchende
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle AMS Österreich
Stand 15.03.2026