✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit einkommensersatz
Förderhöhe Täglich ca. 55–60 % des Nettoeinkommens
Arbeitslosengeld (AMS)
Einkommensersatz bei Arbeitslosigkeit – bis zu 60 % des letzten Nettoeinkommens. Das Arbeitslosengeld ersetzt bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen.
Frist: Antrag sofort nach Arbeitslosigkeit stellen
Beschreibung
Das Arbeitslosengeld ersetzt bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen Teil des bisherigen Einkommens. Es beträgt täglich ca. 55–60 % des letzten Nettoeinkommens. Anspruch besteht, wenn man beim AMS arbeitslos gemeldet ist, die Anwartschaft erfüllt und arbeitswillig sowie arbeitsfähig ist.
Voraussetzungen
- Arbeitssuchend beim AMS gemeldet
- Mindest-Versicherungszeit erfüllt (52 Wochen innerhalb der letzten 2 Jahre, erstmalig 28 Wochen)
- Arbeitsfähig und arbeitswillig
- Kein gleichzeitiger Bezug von Krankengeld
Förderhöhe im Detail
Grundbetrag: 55 % des täglichen Nettoeinkommens; mit Ergänzungsbetrag bis 60 %; Höchstbetrag 2025: ca. 72 €/Tag
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