Erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung
Monatlicher Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für Kinder und Erwachsene mit erheblicher Behinderung (ab 50 %)
Frist: laufend
Beschreibung
Für Kinder mit erheblicher Behinderung (Grad der Behinderung mind. 50 %) wird zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe ein monatlicher Erhöhungsbetrag gewährt. Dieser gilt auch für volljährige Kinder, sofern die Behinderung vor dem 21. Lebensjahr (bzw. 25. bei Studium) eingetreten ist. Die erhöhte Familienbeihilfe ist Voraussetzung für weitere Vergünstigungen (z.B. Befreiung von der Rundfunkgebühr).
Voraussetzungen
- Bezug der Familienbeihilfe
- festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 50 % durch das Sozialministeriumservice
- Antrag beim Finanzamt
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Feststellung des Grades der Behinderung durch das Sozialministeriumservice erforderlich (Antrag separat).
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