✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Zuschuss
Förderhöhe Einmalig bis zu 1.500 € (je nach Fallprüfung)
Familienhärteausgleich
Einmalige Unterstützung aus dem Familienhärteausgleichsfonds bei finanziellen Notlagen für Familien. Tod, Scheidung, Insolvenz des Arbeitgebers).
Frist: Antrag beim Bundeskanzleramt; zeitnah nach Notlage
Beschreibung
Der Familienhärteausgleich des Bundeskanzleramts hilft Familien in unverschuldeten finanziellen Notlagen, die durch den Verlust des Haupteinkommens entstanden sind (z.B. Tod, Scheidung, Insolvenz des Arbeitgebers). Beantragt werden können einmalige Unterstützungen.
Voraussetzungen
- Kinder im Haushalt
- Unverschuldete finanzielle Notlage
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Antrag beim Bundeskanzleramt
Förderhöhe im Detail
Einmalige Unterstützung; Höhe nach Schwere der Notlage; Entscheidung durch Kommission
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