Beschreibung

Der Familienhärteausgleich des Bundeskanzleramts hilft Familien in unverschuldeten finanziellen Notlagen, die durch den Verlust des Haupteinkommens entstanden sind (z.B. Tod, Scheidung, Insolvenz des Arbeitgebers). Beantragt werden können einmalige Unterstützungen.

Voraussetzungen

  • Kinder im Haushalt
  • Unverschuldete finanzielle Notlage
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Antrag beim Bundeskanzleramt

Förderhöhe im Detail

Einmalige Unterstützung; Höhe nach Schwere der Notlage; Entscheidung durch Kommission
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Zielgruppe Familien in Notlage, Alleinerziehende
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundeskanzleramt
Stand 15.03.2026