Gewaltschutz & Opferschutz – staatliche Unterstützung
Staatliche Unterstützung und Entschädigung für Opfer von Gewalt und Straftaten
Frist: Antrag innerhalb von 3 Jahren nach der Tat
Beschreibung
Opfer von Gewaltdelikten können nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) staatliche Entschädigung und Hilfeleistungen erhalten. Dazu zählen Krankenbehandlungskosten, Ersatz für Einkommensausfall sowie Unterstützung für Hinterbliebene. Zusätzlich gibt es ein breites Netz an Opferschutzeinrichtungen.
Voraussetzungen
- Opfer einer mit Vorsatz begangenen Straftat in Österreich
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Antrag beim Sozialministeriumservice
Förderhöhe im Detail
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.