Beschreibung

Opfer von Gewaltdelikten können nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) staatliche Entschädigung und Hilfeleistungen erhalten. Dazu zählen Krankenbehandlungskosten, Ersatz für Einkommensausfall sowie Unterstützung für Hinterbliebene. Zusätzlich gibt es ein breites Netz an Opferschutzeinrichtungen.

Voraussetzungen

  • Opfer einer mit Vorsatz begangenen Straftat in Österreich
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Antrag beim Sozialministeriumservice

Förderhöhe im Detail

Einkommensverlust bis gesetzlichem Höchstbetrag; Krankenbehandlung; Schmerzengeld (3-monatiger Mindestschaden); Bestattungskosten für Hinterbliebene
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Zielgruppe Gewaltopfer, Kriminalitätsopfer, Hinterbliebene
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 15.03.2026